WETHJE Carbon Composites
Unternehmensrichtlinie – Nachhaltigkeitsstandard für Lieferanten
URL Index 004
Geändert: 12.01.2022
Nachhaltigkeitsstandard für Lieferanten
Als Tochterunternehmen der Mitsubishi Chemical Europe GmbH (MCE) nimmt WETHJE Carbon Composites GmbH an der Umsetzung der Vision KAITEKI der übergeordneten Muttergesellschaft Mitsubishi Chemical Holdings Corporation teil.
Das innovative Konzept „KAITEKI“ steht für “Das nachhaltige Wohlergehen der Menschen, der Gesellschaft und unseres Planeten Erde”.
KAITEKI ist die Richtschnur für unsere gesamte Tätigkeit. Wir konzentrieren uns voll und ganz darauf, die vielen weltweiten sozialen und ökologischen Anforderungen zu erfüllen. Dies wiederum schafft neue und nachhaltige Werte für alle unsere Interessengruppen.
Wir fördern und verstärken die Beschaffungsaktivitäten, um unsere soziale Verantwortung nicht nur in unserer Gruppe, sondern auch in der gesamten Lieferkette mit unseren Geschäftspartnern zu erfüllen.
Wethje verpflichtet sich den Grundsätzen für verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln und fordert ihre Lieferanten auf, die folgenden Grundsätze ebenfalls zu respektieren, in ihrer Unternehmenspolitik zu berücksichtigen und in ihrer eigenen Lieferkette weiterzugeben.
Die folgenden Richtlinien stellen die Mindestanforderungen an alle Lieferanten bezüglich
- Unternehmensethik und Compliance
- Umweltschutz und Ressourcenschonung
- Konfliktmineralien
- Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
- Privatsphäre und Datenschutz
- Geistiges Eigentum und gefälschte Teile
- Whistleblowing und Schutz vor Vergeltung
- Fairer Wettbewerb und Kartellrecht
- Integrität, Bestechung und Korruption
- Vermeidung von Interessenskonflikten
- Geldwäsche
- Ausfuhrkontrollen und Wirtschaftssanktionen
dar.
Sie basieren auf grundlegenden Prinzipien der ökonomischen, ökologischen und sozialen Verantwortung, die mit dem geltenden Recht konform sind und im Einklang mit internationalen Normen stehen.
1. Unternehmensethik und Compliance
WETHJE erwartet von allen Lieferanten verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln, sowie die Weitergabe dieser Erwartung in der gesamten Lieferkette. Die Geschäfte sind von den Unternehmen in der gesamten Lieferkette in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Gesetzen mit höchster Integrität, wahrheitsgetreu und gerecht zu betreiben.
2. Umweltschutz und Ressourcenschonung
WETHJE erwartet von allen Lieferanten und deren Lieferkette über den gesamten Produktlebenslauf einen nachhaltigen, verantwortungsvollen sowie schonenden Umgang mit Ressourcen und Rohstoffen zu gewährleisten und diesen angemessen und stetig zu verbessern. Die Lieferanten achten bei Ihren Produkten und eingesetzten Verfahren auf einen effizienten Einsatz von Energie und Ressourcen sowie auf die Einhaltung geltender Umweltstandards.
Folgende Aspekte sollen dabei beachtet werden:
a. Reduktion des Energieverbrauches und Emissionen
Es soll ein proaktives Konzept / eine Strategie zur Reduktion des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen sowie eine Steigerung der Energieeffizienz verfolgt werden.
b. Einsatz natürlicher Ressourcen und Reduzierung von Abfällen
Der Einsatz natürlicher Ressourcen und die Erzeugung von Abfällen und Emissionen erfordert eine Überwachung und Steuerung. Negative Umweltauswirkungen sind zu vermeiden, unter anderem durch den Einsatz und die Weiterentwicklung moderner und effizienter Technologien und Verfahren, die den Verbrauch von Wasser, den Energieträgern, Emissionen, Schadstoffen und Abfällen reduzieren und die Luft- und Wasserqualität nachhaltig verbessern.
c. Eine sozial und ökologisch verantwortliche Rohstoffbeschaffung
Lieferanten sind aufgefordert, den Einsatz erneuerbarer, recycelter und recyclingfähiger Materialien zu fördern und zu unterstützen. Siehe auch u. a. Punkt 3!
d. Nachhaltigkeit, Sicherheit und Qualität von Produkten
Alle Produkte und Leistungen müssen die nationalen und marktrelevanten Umweltschutz- und Sicherheitsstandards erfüllen. Dies schließt den gesamten Produktlebenszyklus und alle verwendete Materialien ein. Alle Produkte und Leistungen müssen bei Lieferung den vertraglich festgelegten Kriterien für Qualität und Sicherheit entsprechen und für ihren Verwendungszweck sicher genutzt werden können. Die Anforderungen der REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) sind dabei miteinzubeziehen bzw. wenn möglich betroffene Produkte je nach Möglichkeit zu vermeiden bzw. zu substituieren.
e. Geregelter Umgang mit Chemikalien/Gefahrstoffen
Chemikalien und Gefahrstoffe, die bei Freisetzung in die Umwelt für die Natur und den Menschen eine Gefahr darstellen können, müssen entsprechend der gesetzlichen Richtlinien identifiziert sein. Hierfür ist eine systematische Vorgehensweise zur Dokumentation, sicheren Handhabung und Lagerung einzurichten. Eine Reduzierung des Einsatzes und die Substitution von gefährlichen Stoffen bzw. eine umweltschonende Entsorgung/Wiederaufbereitung sollte im Sinne eines jeden
Unternehmens liegen.
f. Gebrauch von erneuerbaren Technologien/Ressourcenbeschaffung
Die Lieferanten fördern in ihrem Marktsegment proaktiv die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien.
Die Lieferanten unterstützen jegliche Bemühungen, um eine verantwortungsbewusste Ressourcenbeschaffung sicherzustellen. Es geht darum, die Beschaffung und den Einsatz von Ressourcen zu vermeiden, welche rechtswidrig oder durch ethisch verwerfliche oder unzumutbare Maßnahmen erlangt wurden.
3. Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten
WETHJE erwartet von seinen Lieferanten, dass jegliche von konfliktbehafteten Schmelzen stammenden Mineralien vermieden werden. Insbesondere gilt dies für Rohstoffe, die in den östlichen Provinzen der Demokratischen Republik Kongo (DRC) gefördert wurden. Das im Juli 2010 verabschiedete „Dodd–Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act“ in den Vereinigten Staaten von Amerika definiert Conflict Minerals als Zinn, Wolfram, Tantal und Gold (3TG). Mineralien
werden außerdem als konfliktbehaftet eingeordnet, wenn durch die Gewinnung, den Transport, den Handel, die Handhabung / Bearbeitung oder durch den Export nichtstaatliche bewaffnete Gruppen direkt oder indirekt unterstützt werden.
Informationen zu den von Lieferanten oder Sub-Lieferanten genutzten Schmelzen oder Raffinerien für Conflict Minerals, müssen ohne Rückfrage durch WETHJE bei Erstbelieferung mittels eines Conflict Minerals Reporting Template (CMRT), an WETHJE übermittelt werden. WETHJE wird keinerlei Geschäftsbeziehung zu Lieferanten, die konfliktbehaftete Schmelzen oder Raffinerien nutzen, führen. Über die Möglichkeiten zur Nutzung konfliktfreier Schmelzen und Raffinerien kann
WETHJE bei Bedarf Informationen zur Verfügung stellen.
Unsere Lieferanten werden dazu aufgefordert, ihrer Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Lieferkette gerecht zu werden, selbst wenn ihre Lieferanten nicht direkt Mineralien aus der DRC beziehen. Hierzu gehört die Implementierung von Maßnahmen, welche sicherstellen, dass die von Lieferanten genutzten Mineralien – insbesondere Zinn, Wolfram, Tantal und Gold (3TG) – nicht zur direkten oder indirekten Förderung oder Unterstützung bewaffneter Konflikte beitragen.
Die Anforderungen zur Sorgfaltspflicht sind eine Erweiterung der oben genannten Nachhaltigkeitsanforderungen zu Umweltschutz, Rechte der Mitarbeiter, transparente Geschäftsbeziehungen und faires Marktverhalten, welche integrale Bestandteile der Durchführung der Sorgfaltspflicht sind.
4. Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
Für WETHJE ist es von überragender Bedeutung, dass unternehmerische Aktivitäten die soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern berücksichtigen. Dies gilt auch für die Lieferanten von WETHJE und deren Zulieferer. WETHJE fordert von ihren Lieferanten, dass sie soziale Standards respektieren, diese in ihrer jeweils eigenen Unternehmenspolitik berücksichtigen und, dass sie das Bekenntnis zu sozialer Verantwortung in ihrer gesamten Lieferkette sicherstellen.
Die folgenden Prinzipien sind von besonderer Wichtigkeit:
a. Achtung der Menschenrechte
b. Keine Diskriminierung jeglicher Art; Gewährung von Chancengleichheit und Gleichbehandlung
c. Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit
d. Achtung positiver und negativer Vereinigungsfreiheit
e. Entlohnung ohne Rücksicht auf den Unterschied des Geschlechts unter Einhaltung der Mindestanforderungen der jeweiligen anwendbaren nationalen Gesetze
f. Einhaltung der Arbeitszeit gemäß der jeweiligen länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen
g. Einhaltung der Anforderungen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
5. Privatsphäre und Datenschutz
Der Lieferant verpflichtet sich, bezüglich des Schutzes privater Informationen den angemessenen Erwartungen seines Auftraggebers, der Zulieferer, Kunden, Verbraucher und Arbeitnehmer/Innen gerecht zu werden. Der Lieferant hat bei der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe von persönlichen Informationen die Gesetze zu Datenschutz, Informationssicherheit und die behördlichen Vorschriften zu beachten.
6. Geistiges Eigentum und gefälschte Teile
Rechte an geistigem Eigentum, an Produkten sind zu respektieren; Technologie- und Know-how-Transfer haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte und die Kundeninformationen geschützt sind. Nutzung, Gebrauch oder Verwendung gefälschter Teile ist ausdrücklich untersagt und wird streng geahndet.
7. Whistleblowing und Schutz vor Vergeltung
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass Personen, die innerhalb des Lieferantenunternehmens in gutem Glauben einen Beschwerdebericht vorlegen, vor Drohungen, Belästigungen oder Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind. Jegliche Art von Vergeltung, offensichtlich oder subtil, gegen eine Person, die ein Anliegen gemeldet hat, ist inakzeptabel. Zudem ist für den Schutz personenbezogener Daten der meldenden und gemeldeten Personen Sorge zu tragen. Für Hinweisgebende wird die Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität während aller Phasen des Verfahrens durch das Lieferantenunternehmen erwartet.
8. Fairer Wettbewerb und Kartellrecht
Jegliche Gesetze und Regelungen, die den Wettbewerb fördern und schützen, müssen eingehalten werden. Außerdem sind die geltenden Kartellgesetze anzuwenden, welche im Umgang mit Wettbewerbern insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, verbieten. Ferner verbieten diese Regelungen Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen. Unsere Lieferanten treffen keine Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs gemäß den geltenden Kartellrechtsvorschriften bezwecken oder bewirken und nutzen eine etwaige marktbeherrschende Stellung nicht rechtswidrig aus.
9. Integrität, Bestechung und Korruption
Unser Unternehmen vertritt den Grundsatz strikter Legalität für alle Handlungen, Maßnahmen und Verträge. Entsprechend erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie die jeweils anwendbaren Gesetze, die Grundprinzipien des United Nations Global Compact sowie diesen Verhaltenskodex im Rahmen ihrer Geschäftsaktivitäten mit WETHJE einhalten und darauf hinwirken, dass dieser Verhaltenskodex von Dritten, die zur Vertragserfüllung mit WETHJE eingesetzt werden, eingehalten wird. Bei allen Geschäftsaktivitäten sind höchste Integritätsstandards zugrunde zu legen.
Es gilt ein absolutes Verbot aller Formen von Bestechung, Korruption, Erpressung und Unterschlagung. Verfahren zur Überwachung und Durchsetzung der Normen sind anzuwenden, um die Einhaltung der Antikorruptionsgesetze zu gewährleisten. In regelmäßigen Abständen sind die getroffenen Regelungen auf deren Wirksamkeit durch den Lieferanten zu überprüfen.
10. Vermeidung von Interessenskonflikten
Die Lieferanten treffen Entscheidungen auf Basis sachlicher Erwägungen und lassen sich dabei nicht in unzulässiger Weise von persönlichen Interessen leiten.
11. Geldwäsche
Die Lieferanten beachten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Geldwäscheprävention.
12. Ausfuhrkontrollen und Wirtschaftssanktionen
Zahlreiche Länder haben Gesetze zur Ausfuhrkontrolle strategischer Produkte, Technologie und Software erlassen. Die Lieferanten verpflichten sich zur Einhaltung dieser Gesetze und Vorschriften. Eine Missachtung kann zivil- oder strafrechtliche Sanktionen zur Folge haben, darunter Bußgelder, Haftstrafen, Verlust von Exportgenehmigungen, Ausschluss, Widerruf zuvor erteilter Lizenzen, Beschlagnahme und Einziehung von Waren. Aufgrund der enormen Wichtigkeit, der einer Einhaltung aller geltenden Vorschriften zur Ausfuhrkontrolle zukommt, setzen sich Lieferanten bzw. deren Unterlieferanten, die wissentlich solchen Kontrollen zuwiderhandeln, entsprechenden Disziplinarmaßnahmen aus.